Die Videosprechstunde ist auf dem Weg in die Regelversorgung: Jetzt wurden technische Anforderungen veröffentlicht, ab Juli 2017 soll es eine eigene EBM-Ziffer geben. Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch alles andere als unmissverständlich.
Von Christoph Winnat
BERLIN. Viel Technik, wenig Konkretes zum eigentlichen Ablauf: Mit der "Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V", so der komplette Titel des jüngsten Vertragswerks der Selbstverwaltung, haben Kassenseite und Ärzteschaft den ersten Schritt zur Etablierung des digitalen Arztbesuchs nach dem E-Health-Gesetz gemacht.